Ortsverband Ladenburg
Jetzt spenden Mitglied werden

Biber in Ladenburg

Gesehen von Edith Quennet 30.05.2023

Der BUND-Ladenburg ist in der glücklichen Lage, ”tierische Mitarbeiter “ in seinen Reihen zu haben: Biber an Rombach, Losgraben und Neckar.

"Schlüsselart"

Der Biber gilt als “Schlüsselart”, da er für weitere Tierpopulationen Lebensgrundlagen schafft. Durch das Aufstauen von Bächen trägt er dazu bei, dass Amphibien, Fische, Vögel, Libellen und viele weitere Tierarten neuen Lebensraum finden. Durch diesen Akt der Renaturierung fördert der Biber die Artenvielfalt.

Gesehen von Edith Quennet 30.05.2023

Eingriffe in die Kulturlandschaft

Auch wenn die sichtbaren Eingriffe in die Kulturlandschaft durch die Biberaktivität für den Betrachter zunächst befremdlich wirken, bringen sie im Ganzen viele Vorteile für das Ökosystem in Zeiten des Klimawandels.
 

Informationstafeln

Informationstafeln zum Biber wurden gemeinschaftlich von der Stadt Ladenburg und dem BUND erstellt. Sie befinden sich gegenüber dem Freibad und den Sportstätten sowie an der Heidelberger Straße nördlich von Neubotzheim.

 

Biberführungen

Staunen über den Biber  (Karin Luthringhausen)

Einige Aktive im BUND Ladenburg beschäftigen sich intensiv mit den Bibern und beantworten gerne Fragen und bieten Biberführungen an.

STOPPT das Bibertöten!

Unterschreibt bitte unbedingt die Petition!

https://petitionen.landtag-bw.de/Petitionen/Details/b6258dac-e204-4fa9-a645-feaec81444cd

Initiiert vom BUND Landesverband Baden-Württemberg und NABU-Landesverband Baden-Württemberg, 70178 Stuttgart, DE

Anliegen

Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung auf, die „Verordnung der Landesregierung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber (Biberverordnung – BiberVO“, veröffentlicht am 20.01.2026), zurückzuziehen!

Die Unterzeichnenden setzen sich für kluges Biber-Management statt sinnlosem Biber-Töten ein und fordern wirksame Lösungen:
• Naturnahe Gewässer und Auenlandschaften stärken sowie bauliche Eingriffe und die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen verhindern. Stattdessen die konsequente Durchsetzung der vorgeschriebenen 10m Gewässerrandstreifen.
• Das etablierte Bibermanagement mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell stärken sowie dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Einsatz von Elektrozäunen, konsequent anwenden.
• Den Biber als heimische Art akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Natur und die Menschen anerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.

Begründung:
Bislang ist das Töten der geschätzt 12.400 Biber in Baden-Württemberg nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich, da diese wichtige Schlüsselart durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützt ist.

Zum Abschuss freigegeben
Das soll sich jetzt ändern: Die am 20.01.2026 veröffentlichte „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) soll das gezielte Töten von Bibern durch eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erleichtern. Konkret heißt das: Per Allgemeinverfügung können dann Voraussetzungen definiert werden, die es erlauben, den Biber ohne einzelne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in ganzen Gewässer-, Straßenabschnitten und anderen Bereichen abzuschießen.

Information und Biberführungen

Peter Petersen


E-Mail schreiben